SOZIALE VERANTWORTUNG

Die Veranstaltung und der Veranstaltungsort sollen barrierefrei ausgerichtet sein. Barrierefreie Angebote für Menschen mit z.B. Mobilitäts-, Hör- oder Sehbeeinträchtigungen werden zum frühest möglichen Zeitpunkt kommuniziert.

Maßnahmenbeispiele:
  • Bekanntgabe einer Kontaktperson für Menschen mit besonderen Bedürfnissen
  • Gender Mainstreaming und Diversity werden bei Organisation und Programmgestaltung berücksichtigt
  • Unterstützung nachhaltiger Projekte und kultureller oder sozialer Initiativen im Rahmen der Veranstaltung
  • Einbindung sozial und körperlich benachteiligter Menschen in die Veranstaltungsorganisation
  • Beachtung ausreichend breiter Durchgänge bei Bestuhlung und Tischen für Rollstühle und Kinderwägen
  • Kostenloser bzw. ermäßigter Eintritt für sozial benachteiligte Personen sowie körperlich beeinträchtigten Personen und deren Begleitpersonen
  • Spezielles Gastronomieangebot für Familien mit Kindern (Kinderteller)
  • Fairplay bei Sportveranstaltungen
  • Lärmvermeidung bzw. Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte
  • Information der Anrainerinnen und Anrainer über auftretende Verkehrs- und Lärmbelastungen
  • Verwendung sozial verträglicher und regional erzeugter „Give-Aways” oder gänzlicher Verzicht darauf